BAFA – BEG EM: Einzelmaßnahmen an Nichtwohngebäuden
Das BAFA fördert energetische Einzelmaßnahmen an bestehenden Nichtwohngebäuden, z. B. Büro-, Gewerbe-, Verwaltungs-, Handels- oder kommunale Gebäude. Die Förderung erfolgt als direkter Investitionszuschuss im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM).
Förderfähige Maßnahmen
1. Gebäudehülle
- Dämmung von Außenwänden, Dachflächen, Geschossdecken
- Austausch oder Erneuerung von Fenstern, Außentüren, Toren
- Energetische Verbesserung von transparenten Bauteilen
2. Anlagentechnik (außer Heizung)
- Raumlufttechnische Anlagen (z. B. Lüftungsanlagen)
- Effiziente Kälte- und Klimaanlagen
- Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
- Wärme- und Kältenetze innerhalb des Gebäudes
3. Heizungsoptimierung
- Hydraulischer Abgleich
- Optimierung bestehender Heizungsanlagen
- Austausch ineffizienter Pumpen
- Maßnahmen zur Effizienzsteigerung ohne vollständigen Heizungstausch
Fördersatz
- Grundfördersatz: 15 % der förderfähigen Ausgaben
Höchstgrenzen (Deckel) – abhängig von der Nettogrundfläche (NGF)
- Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben: i. d. R. bis 500 € pro m² NGF (thermisch konditioniertes Gebäudevolumen)