Der energieeffiziente Neubau, die Sanierung und Einzelmaßnahmen werden von der öffentlichen Hand stark gefördert. In den meisten Fällen lohnt es sich, die Fördermittel in Anspruch zu nehmen.
Gerne erstelle ich für Sie oder Ihre Hausbank die nötigen Formulare oder beantrage den Zuschuss.
Die Förderung von EH-Neubauten und Sanierungen zum Effizienzhaus wurde zum 28.07.2022 grundlegend umgestellt. Der direkte Zuschuss für die Sanierung zum EH entfällt. Der Tilgungszuschuss im Rahmen eines KfW-Darlehens wurde sowohl im Neubau als auch in der Sanierung deutlich reduziert.
Beim Neubau eines EH 40 NH wurden der Tilgungszuschuss von 12,5 % auf 5 % und die Darlehenssumme von 150.000 € auf 120.000 € pro Wohneinheit gekürzt. Das bedeutet eine Kürzung des maximalen Tilgungszuschusses von 18.750 € auf 6.000 € pro Wohneinheit.
Da aber die KfW nun auch Ihre Zinsen auf aktuell 0,01 Prozent (28.07.2022) für 10 Jahre Laufzeit reduziert hat, bedeutet das eine erhebliche Verbilligung bei den Kapitalkosten.
Eine Vergleichsberechnung ergibt für das KfW-Darlehen mit Anschlussfinanzierung bei 3 % Zinsen und konstanter Annuität von 627 € einen Kostenvorteil von 17.330 € gegenüber der frei finanzierten Variante. Somit ergibt sich im Beispiel für das EH 40 NH eine effektive Neubau-Förderung von 17.300 € pro Wohneinheit. Die Höhe des Kostenvorteils ist abhängig von der Zinsentwicklung und der Tilgung.
Ähnlich sieht es bei der Sanierung zum Effizienzhaus aus. Auch hier ergibt die Kombination Kapitalkostenersparnis und Tilgungszuschuss eine hohe Förderung, die je nach erreichter Effizienzhausstufe sogar noch deutlich über der Neubauförderung liegt.
Die staatliche Förderung hat in diesem Punkt eine neue Richtung eingeschlagen. Die unmittelbaren Zuschüsse wurden reduziert, dafür bekommt der Bauherr ein praktisch kostenfreies Darlehen und spart sich erhebliche Kapitalkosten ein.
Bei der Sanierung von Einzelmaßnahmen sieht es anders aus. Hier setzt der Fördergeber zum 15.08.2022 tatsächlich den Rotstift an. Das Darlehen für Einzelmaßnahmen entfällt. Die Förderquoten bei den Zuschüssen werden zum Teil deutlich reduziert, beispielsweise bei der Gebäudehülle von 20 % auf 15 %, bei der Wärmepumpe von 35 % auf 25 % und bei den Biomasseheizungen von 35 % auf 10 %.
Darüber hinaus gibt es weitere Kürzungen, auch beim individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP). Hier entfällt der 5-%-Bonus bei der Erneuerung von Heizungsanlagen. Für die sonstige Anlagentechnik, Optimierung der bestehenden Heizung und die Gebäudehülle wird der Bonus weiter gewährt.
Voraussetzung für die Förderung im Rahmen des BEG ist die Fachplanung und Baubegleitung durch einen Sachverständigen. Die Kosten für diese Leistung werden mit bis zu 50 % gefördert.