Um die Energieeffizienz von Gebäuden zu verbessern hat die Europäische Union eine Richtlinie erlassen, deren Hauptelement die Einführung eines Energieausweises ist. In diesem sind die energetischen Qualitäten eines Gebäudes auf einen Blick erkennbar. Ein solcher Ausweis wird für die Dauer von 10 Jahren ausgestellt und ist für Wohngebäude der Baujahre bis 1965 seit dem 01.07.2008 auf Verlagen vorzulegen. Für später errichtete Wohngebäude ist ein Energieausweis seit dem 01.01.2009 auf Verlangen vorzulegen.
Der bedarfsorientierte Energieausweis ist erforderlich bei Wohngebäuden mit bis zu vier Wohneinheiten, wenn der Bauantrag vor dem 01.11.1977 gestellt wurde. Wahlfreiheit zwischen den beiden Varianten besteht für Gebäude, die nach der Wärmeschutzverordnung vom 11.08.1977 gebaut und modernisiert wurden sowie für Gebäude mit fünf und mehr Wohneinheiten.
Verbrauchsorientiert
Der verbrauchsorientierte Energieausweis wird lediglich anhand der Verbrauchswerte der letzten drei Jahre ermittelt.Da die daraus resultierenden Ergebnisse nur vom Nutzerverhalten abhängig sind, hat er sehr wenig Aussagekraft über den energetischen Zustand des Gebäudes und liefert keine Informationen über den Zustand der Bausubstanz und der Heizungsanlage.
Lebte zum Beispiel in den letzten drei Jahren eine Person in einem großen Einfamilienhaus und hat nur ein Zimmer geheitzt, bekommt das Haus im Energieausweis eine sehr gute Note. Zieht eine vierköpfige Familie in dieses „sparsame“ Haus und beheizt alle Räume, so wird der Verbrauch wesentlich höher ausfallen.
Bedarfsorientiert
Bei der Erstellung des bedarfsorientierten Energieausweises wird die Gebäudehülle bewertet. Dabei werden die einzelnen Bauteile der wärmeabgebenden Gebäudeflächen erfasst. Außerdem wird die Heizungsanlage im Ist-Zustand entsprechend bewertet.Das Nutzerverhalten spielt bei einer bedarfsorientierten Bewertung keine Rolle.