Die Energieberatung für Nichtwohngebäude umfasst ein weites Spektrum für die energetische Betrachtung Ihres Gebäudes – den sogenannten Ist-Zustand.
Je nach Kundenwunsch, welcher Bereich einer energetischen Betrachtung unterzogen werden soll, werden die Daten wie z.B. die der Gebäudehülle oder die Anlagen- und Beleuchtungstechnik in einem Vor-Ort-Termin aufgenommen.
Gerne bieten wir Ihnen eine Energieberatung für Gewerbe und Kommune. Sprechen Sie uns einfach an!
Nach Ermittlung und Aufbereitung der Daten des Ist-Zustandes, wird ein Energiegutachten verfasst. Mit Hilfe dieses Gutachtens werden Ihnen Handlungsalternativen aufgezeigt, wie Ihr Gebäude energetisch verbessert und Energiekosten eingespart werden können.
In einem persönlichen Abschlussgespräch wird gemeinsam mit Ihnen erörtert, welche Maßnahmen sinnvoll sind und welche Fördermittel Ihnen zur Verfügung stehen.
Fördermittel
Die Energieberatung für Nichtwohngebäude wird ebenfalls vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert. Gegenstand der Förderung ist die Erstellung eines energetisches Sanierungs- oder Neubaukonzeptes für Nichtwohngebäude. Die Förderhöhe beträgt 80 % des insgesamt förderfähigen Beratungshonorars, maximal jedoch 8.000 Euro.
Des Weiteren bieten wir Ihnen auch eine energetische Baubegleitung Ihres Bauvorhabens an.