Förderung,KfW-Bestätigung und Baubegleitung
Über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) werden in erster Linie Heizungsanlagen auf Grundlage Erneuerbarer Energien und mini-KWK-Anlagen bezuschusst.
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau bietet mit den Programmen
eine Vielzahl von Fördermöglichkeiten für Wohngebäude.
Für die Inanspruchnahme von KfW-Förderungen im Programm Energieeffizient Sanieren muss ein zugelassener Sachverständiger beteiligt werden. Die Aufgabe des Sachverständigen ist die unabhängige Beratung und die Bestätigung der fachgerechten Umsetzung der Maßnahme(n) gegenüber der KfW.
Dies gilt sowohl für die KfW-Programme 151/152 (Kredit) als auch für das KfW-Zuschuss-Programm 430.
Wenn eine Energetische Modernisierung durch die KfW gefördert wird, besteht gleichzeitig die Möglichkeit, die Energetische Fachplanung und Baubegleitung mit bis zu 50% der Kosten von der KfW fördern zu lassen (Programm Nr. 431).
Bei Sanierung oder Neubau zum KfW-Effizienzhaus ist die Energetische Fachplanung und Baubegleitung seit dem 01.06.2014 grundsätzlich vorgeschrieben.
Bei größeren Baumaßnahmen kann die geförderte Fachplanung und Baubegleitung auch in einen weitergehenden Planungs- und Bauüberwachungsauftrag integriert werden.