Login
|
Kontakt
|
Impressum
|
Datenschutzerklärung
|
Anfahrt
|
AGB
|
Sitemap
Startseite
Leistungen
Energieberatung
Energieausweis
Modernisierungsempfehlungen
Wärmebrückenberechnung
Thermografie
Schimmelpilzanalyse
Baubiologische Beratung
Anbau- und Umbau- Ratgeber
Informationen & Aktuelles
Gesetze u. Verordnungen
Fördermittel
Rauchmelder
Fachbegriffe
Über mich
Kontaktformular
AGB
Impressum
Datenschutz
Anfahrt
Interner Bereich
Qualifikationen
Martin Schurm
Gebäudeenergieberater (HWK)
Staatlich geprüfter Bautechniker
Baubiologischer Fachberater
Ihr Fachmann für Energie und Umwelt
Sie befinden sich hier:
Startseite
>>
Energienews
>>
Recht: Umfassende Einsicht in Betriebskosten-Abrechnung?
Energienews
>> zurück
13.11.2018
Recht: Umfassende Einsicht in Betriebskosten-Abrechnung?
Dass ein Mieter Anspruch darauf hat, die vollständigen eigenen Belege der Nebenkostenabrechnung einzusehen, ist keine Neuigkeit. Nun aber stellte die höchste Revisionsinstanz nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS fest, dass auch die Einsicht in die Einzelverbrauchsdaten der anderen Nutzer eines Mietshauses angemessen und erforderlich sein kann. (Bundesgerichtshof, Aktenzeichen VIII ZR 189/17)
©
Tomicek / LBS
mit freundlicher Unterstützung von
Gebäude Energie Berater
Energienews
23. Februar 2021
DEN will Energieberatererklärung zum Sanierungsfahrplan
22. Februar 2021
Reformstau im Gebäudebestand bleibt
22. Februar 2021
Fachforum Gebäudehülle zu Trends bei Fenstern und Fassaden
19. Februar 2021
Stromspeicher verkaufen sich immer besser
18. Februar 2021
DGNB sucht Kandidaten für Nachhaltigkeitspreis
alle News
×